Gebührenermäßigungen

Eine Gebührenermäßigung von 30% erhalten auf Antrag: Alleinerziehende, Arbeitslose, schwerbehinderte Menschen, Sozialhilfeempfänger(innen), Familien ab drei Kindern.
Vereinsmitglieder, ausgenommen juristische Personen, erhalten eine Ermäßigung von 10%.
Für Geburtsvorbereitung und Freizeiten, offene Treffen und Familienpreise bzw. wo extra vermerkt gibt es leider keine Ermäßigung.

Angebote der Fabi auch für das kleine Familienbudget

Sind Sie an unseren Angeboten interessiert, haben aber ­Probleme, die Kosten aus Ihrem geringen Familien­einkommen aufzubringen?
Wir möchten gerne, dass die Teilnahme an unseren Kursen für alle Familien möglich ist.
Eine Gebührenermäßigung von 30% erhalten auf Antrag: Alleinerziehende, Arbeitslose, schwerbehinderte Menschen, Sozialhilfe­empfänge­rInnen sowie Familien ab drei Kindern.
Auch das Stadtjugendamt im Sozialreferat der Stadt München hilft unter gewissen Voraussetzungen.
Mit bestimmten Unterlagen können Sie einen Antrag auf ­Förderung stellen (jährlich max. 105 Euro). Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Stadtteil zuständige Sozialbürgerhaus, Sachgebiet Wirtschaft­liche Jugendhilfe.